DENKMALSCHUTZ
Mit der Instandsetzung historischer innerstädtischer Wohnhäuser werden wichtige Zeugnisse früherer Architektur als Kulturgut erhalten.
Darüber hinaus verfügt Wohnraum in schönen alten Gebäuden über eine Reihe von Vorzügen. Das angenehme Wohnempfinden in diesen Häusern ist bedingt durch die Nutzungsgeschichte, die größtenteils guten bis sehr guten Lagen, die individuelle und kunstvolle Architektur, die solide Bausubstanz, den Einsatz von Holz als Baustoff, die Raumhöhe und zum Teil auch durch persönliche Erinnerungen.
Denkmalschutz kann somit als Beitrag zur Erhaltung von Lebensqualität gewertet werden.
Der Gesetzgeber gewährleistet durch steuerliche Begünstigung von Investitionen in diese historischen Gebäude, dass Anleger den erhöhten finanziellen Aufwand einer Sanierung übernehmen können und Baudenkmale erhalten bleiben.
Aufgrund der Besonderheiten des Anlagegutes Denkmalschutz-Immobilie ist ein Verständnis der finanziellen und steuerlichen Zusammenhänge unerlässlich. Wir geben Ihnen gern Auskunft.
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